Eine Geburtsurkunde ist das Dokument, das die Geburt des Kindes in Deutschland belegt und seine Identität nachweist. Ohne Geburtsurkunde ist das Kind nicht bei Behörden registriert und es können keinen staatlichen Leistungen oder Leistungen der Krankenkasse für das Kind in Anspruch genommen werden.
Geht eine Geburtsurkunde verloren, so sollten Eltern umgehende eine zweite Ausfertigung der Geburtsurkunde bei dem Standesamt beantragen, bei dem das Kind nach der Geburt angemeldet und im Geburtenregister eingetragen worden ist.
Kann eine Geburtsurkunde vom Standesamt nicht ausgestellt werden, weil Unterlagen der Eltern (Ausweisdokumente, Geburtsurkunde der Eltern, Heiratsurkunde) fehlen, so haben die Eltern dafür Sorge zu tragen, dass diese Dokumente nachgereicht werden. Üblicherweise erhalten Eltern, denen eine endgültige Geburtsurkunde zunächst nicht ausgestellt werden kann, eine vorläufige Bescheinigung (einen Auszug aus dem Geburtenregister), die sie bei anderen Behörden oder der Krankenkasse vorlegen können.
Häufig bereitet die Beibringung der erforderlichen Urkunden der Eltern Schwierigkeiten, wenn die Eltern aus dem Ausland stammen und eine Ausfertigung der fehlenden Urkunden erst im Heimatland beantragt werden muss. Gerade für geflüchtete Eltern aus einem Krisengebiet ist dies eine schwierige Hürde. Oftmals müssen sie monatelang auf diese Urkunden aus dem Herkunftsland warten.