Gibt es einen Unterschied, wenn die Mutter und der Vater nicht verheiratet sind oder die Heirat nicht nachweisen können?
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Haben Sie ein Kind im Alter von 0 - 3 Jahren oder erwarten Sie ein Baby?

Nicht verheiratete Eltern oder Eltern, die ihre Heirat nicht nachweisen können, müssen das Kind in gleicher Weise beim Standesamt anmelden wie oben beschrieben.

Bei unverheirateten Paaren ist spätestens nach der Geburt eine offizielle Vaterschaftsanerkennung die Voraussetzung dafür, dass der Vater mit in die Geburtsurkunde aufgenommen werden kann. Es ist auch möglich, den Vater später nachtragen zu lassen, wenn die Vaterschaft erst nach der Geburt anerkannt wird.

Für die Eintragung des Vaters in die Geburtsurkunde des Kindes ist zusätzlich die Vorlage einer Erklärung der Anerkennung der Vaterschaft sowie die Geburtsurkunde des Vaters

notwendig. 

Die Beurkundung der Erklärung der Anerkennung der Vaterschaft kann kostenfrei beim Standesamt oder dem Jugendamt des Wohnortes durchgeführt werden. Am besten sollte diese Erklärung bereits vor der Geburt erfolgen, damit der Vater direkt in die Geburtsurkunde aufgenommen werden kann. Liegt diese Erklärung bei der Geburt des Kindes nicht vor, wird in die Geburtsurkunde zunächst nur der Name der Mutter eingetragen.

Mit der Anerkennung der Vaterschaft ist der Vater verpflichtet, bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres für das Kind Unterhalt zu zahlen. Auch die Frage, ob das Sorgerecht für das Kind gemeinsam von Mutter und Vater ausgeübt wird, sollte zeitnah geklärt werden.

Bei Konflikten und Unklarheiten zum Sorge- und Unterhaltsrecht bieten die Jugendämter eine Beratung an, am besten informiert man sich dort direkt über die Angebote und Hilfen.

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