Hat Ihr Kind Anspruch auf Leistungen aus dem Bildung- und Teilhabepaket (http://www.bmas.de/DE/Themen/Arbeitsmarkt/Grundsicherung/Leistungen-zur-Sicherung-des-Lebensunterhalts/Bildungspaket/leistungen-bildungspaket.html) bekommen Sie einen Zuschuss für das gemeinsame Mittagessen in der Schule. Der verbleibende Eigenanteil der Eltern bzw. des Kindes liegt bei einem Euro pro Tag und Essen.