Hat mein Kind einen Anspruch auf Nahrungsmittelzuschuss /-unterstützung?
Germany - Thüringen
Deutsch
Haben Sie ein Kind im Alter von 3 - 6 Jahren

Haben Sie Anspruch auf Arbeitslosengeld II oder auf Sozialhilfe, können Sie Hilfe zum Lebensunterhalt erhalten, wenn Sie ihren Bedarf an Nahrung, Unterkunft, Kleidung, Hausrat usw. nicht ausreichend decken können. Die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme von Leistungen zum Lebensunterhalt erfragen Sie bitte bei den Agenturen für Arbeit oder den zuständigen Sozialämtern in den Bundeländern. Agenturen für Arbeit in Ihrer Wohnortnähe finden Sie unter www.arbeitsagentur.de/privatpersonen. Das zuständige Sozialamt finden Sie unter http://www.sozialaemter.com/.

 

Sozialämter in Thüringen: http://www.sozialaemter.com/index.php/sozialamter-thuringen/

 

Hat Ihr Kind Anspruch auf Leistungen aus dem Bildung- und Teilhabepaket (http://www.bmas.de/DE/Themen/Arbeitsmarkt/Grundsicherung/Leistungen-zur-Sicherung-des-Lebensunterhalts/Bildungspaket/leistungen-bildungspaket.html) bekommen Sie einen Zuschuss für das gemeinsame Mittagessen im Kindergarten und in der Schule. 

 

 

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