Bei bestehendem Anspruch auf Leistungen zum Lebensunterhalt (Sozialhilfe) besteht ebenfalls die Möglichkeit nach § 27 SGB XII Bekleidungshilfe in Anspruch zu nehmen. Ansprechpartner ist das Sozialamt.
Viele caritative Einrichtungen und Kirchengemeinden haben sogenannte Kleiderkammern, die auch Kinderkleidung second-hand anbieten.