Einen grundsätzlichen Anspruch auf kostenlose Nahrungsmittel gibt es in Deutschland nicht. Haben Sie Anspruch auf Arbeitslosengeld II oder auf Sozialhilfe, können Sie Hilfe zum Lebensunterhalt erhalten, wenn Sie ihren Bedarf an Nahrung, Unterkunft, Kleidung, Hausrat usw. nicht ausreichend decken können. Die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme von Leistungen zum Lebensunterhalt erfragen Sie bitte bei den Agenturen für Arbeit oder den zuständigen Sozialämtern in den Bundeländern. Agenturen für Arbeit in Ihrer Wohnortnähe finden Sie unter www.arbeitsagentur.de/privatpersonen. Das zuständige Sozialamt finden Sie unter http://www.sozialaemter.com/.
Sozialämter in Thüringen: http://www.sozialaemter.com/index.php/sozialamter-thuringen/
Haben Sie Anspruch auf Sozialleistungen besteht die Möglichkeit, Lebensmittel für den täglichen Bedarf von den Tafeln zu erhalten. Tafeln vor Ort finden Sie unter www.tafel.de.
Tafeln in Thüringen: https://www.tafel.de/ueber-uns/die-tafeln/tafel-suche/
Auch die kirchlichen Einrichtungen helfen, wenn Sie in einen finanziellen Engpass geraten.