Kommunalebene – teilweise ab 16 Jahre
Das aktive Wahlrecht ab 16 Jahren ist in der Bundesrepublik Deutschland noch relativ jung. 1996 führte es Niedersachsen als erstes Bundesland auf Kommunalebene ein. Bis heute zogen zehn weitere Länder nach. Auch in Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein kannst du ab deinem 16. Geburtstag deine Stimme bei Kommunalwahlen abgeben.
Landesebene – teilweise ab 16 Jahre
Auf Landesebene kann man ab dem 16. Lebensjahr in Brandenburg, Bremen, Hamburg und Schleswig-Holstein an Wahlen teilnehmen.
In keinem der Länder besitzen 16-Jährige das passive Wahlrecht, das heißt, dass sie zwar wählen dürfen, aber nicht gewählt werden können.
Bundestagswahlen
Die Wahl zum Deutschen Bundestag findet alle vier Jahre statt. Wahlberechtigt sind alle Bürgerinnen und Bürger mit deutscher Staatsbürgerschaft, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.