Sollte während der Schwangerschaft eine Behandlung im Krankenhaus notwendig werden, so erhalten Sie von Ihrer Frauenärztin/Ihrem Frauenarzt eine Überweisung zur Weiterbehandlung im Krankenhaus. Die Kosten für den Aufenthalt und die Behandlung im Krankenhaus werden von der Krankenkasse bezahlt. Auch wenn Sie zur Geburt in ein Krankenhaus gehen, rechnet das Krankenhaus direkt mit der Krankenkasse ab, wenn Sie Ihre Krankenversicherungskarte vorlegen. Bei Flüchtlingen und Asylbewerbern, die keine Gesundheitskarte haben, übernehmen die Sozialämter die Kosten.