Kann ich den Kindergarten oder die Schule für mein Kind wählen?
Germany - Thüringen
Deutsch
Haben Sie ein Kind im Alter von 3 - 6 Jahren

Es besteht Wahlfreiheit für den Kindergartenplatz. Gesetzlich geregelt ist, dass jedem Kind ein Kindergartenplatz zur Verfügung gestellt werden muss. Es kann jedoch sein, dass am gewünschten Ort keine Plätze mehr frei sind und dann ein anderer Kindergarten gewählt werden muss. 

Bei der Anmeldung zur Grundschule haben Sie die Wahl zwischen einer staatlichen oder einer privaten Grundschule. Die Anmeldung in der Grundschule erfolgt in der Regel in der zuständigen Grundschule im Schulbezirk, in dem das Kind seinen Wohnsitz hat. Sollte an der Schule in Wohnortnähe kein Platz verfügbar sein, wird die nächstgelegene Schule gewählt oder ein Platz an einer Schule von der Schulbehörde zugewiesen.

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