Thüringen
Den Schülern werden die notwendigen Schulbücher, die schulbuchersetzende Lernsoftware und spezifische Lernmittel von den Schulen zur kostenlosen Nutzung zur Verfügung gestellt (Lernmittelfreiheit gemäß §§ 12, 16 Thüringer Lehr- und Lernmittelverordnung, http://landesrecht.thueringen.de/jportal/portal/t/vzl/page/bsthueprod.psml;jsessionid=8FDBB7CB493021954599E0F2B8AD82C5.jp19?pid=Dokumentanzeige&showdoccase=1&js_peid=Trefferliste&documentnumber=1&numberofresults=1&fromdoctodoc=yes&doc.id=jlr-LehrMVTH2004rahmen&doc.part=X&doc.price=0.0#focuspoint
Die Grundausstattung mit persönlichem Schulbedarf für den Schulbesuch (Schultasche, Federmappe, Hefte, Stifte, Malkasten, Sportschuhe usw.) müssen Eltern in Deutschland selbst bezahlen. Weitere Kosten sind das Mittagessen in Höhe von 3 bis 4 Euro täglich. Die Früh- oder Spätbetreuung im Kindergarten und vor oder nach der regulären Schulzeit ist kostenpflichtig. Für die Schülerbeförderung können Fahrtkosten anfallen. Ausflüge, Theaterbesuche und Klassenfahrten müssen von den Eltern bezahlt werden.
Sozial schwache Familien können Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket beantragen. Sie erhalten dann einen Zuschuss zum Mittagessen in der Schule oder für die Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf. Die Kosten für ein- oder mehrtägige Ausflüge werden übernommen.