Nein, körperliche oder seelische Gewalt gegenüber Kindern ist grundsätzlich verboten. Artikel 6 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland schränkt das Grundrecht der Eltern auf Pflege und Erziehung ihrer Kinder dahingehend ein, dass Kinder das Anrecht auf eine gewaltfreie Erziehung haben. Dies ist auch in § 1631 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) niedergelegt: „Kinder haben ein Recht auf gewaltfreie Erziehung. Körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen sind unzulässig“.