Das eigene Kind kann grundsätzlich nicht an den Arbeitsplatz mitgenommen werden. Während der Arbeitszeit müssen Sie für eine Betreuung des Kindes sorgen (Tagesmutter, Kindergarten, Schule, Hort). Es gibt allerdings in manchen Unternehmen betriebliche Angebote zur Kinderbetreuung, etwa in Form einer eigenen Kindertagesstätte für Kinder von Beschäftigten. Informieren Sie sich über die Angebote Ihres Arbeitgebers.