Es gibt in jedem Bundesland unterschiedliche Regelungen darüber, wann die Schulpflicht endet bzw. wann ein Schüler auf Antrag von der Schulbehörde vorzeitig von der Schulpflicht entlassen werden kann. Einige Länder (Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz und Sachsen-Anhalt) haben eine einheitliche Schulpflicht mit einer Dauer von zwölf Jahren. In Hamburg sind es elf Jahre. Während dieser Zeit müssen die Schüler eine Vollzeitschule besuchen. Nach neun Jahren (in Bremen zehn Jahre) kann die Schulpflicht aber auch durch den Besuch einer Teilzeitschule (Berufsschule) erfüllt werden.
Für Thüringen gilt: Die mit der Einschulung in eine Grundschule beginnende Vollzeit-Schulpflicht dauert 9 Schuljahre und umfasst den Besuch einer Grundschule (Primarstufe) und einer weiterführenden allgemeinbildenden Schule der Sekundarstufe I (Hauptschule, Realschule, Gymnasium, Sekundarschule oder Gesamtschule).
Die Schulpflicht in der Vollzeitschule endet, wenn die Schülerin oder der Schüler einen der Abschlüsse erreicht hat, die nach dem neunten Vollzeitschuljahr vorgesehenen sind. Danach greift unmittelbar eine Berufsschulpflicht. Die Gesamtdauer der Schulpflicht beträgt in der Regel 12 Schuljahre.
Für weitere Details informieren Sie sich bitte unter: http://apps.thueringen.de/de/publikationen/pic/pubdownload1245.pdf
https://buerger.thueringen.de/portal/?SOURCE=PstCategoryView&PSTCATID=354266&SEARCHTYPE=FORM&PSTID=355266