Ab welchem Alter darf man vom Gesetzt her mit ohne des Einverständnis der Eltern heiraten?
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Haben Sie ein Kind im Alter von 12 - 16 Jahren

Das Alter der sogenannten Ehemündigkeit ist im Interesse des Kindeswohls auf 18 Jahre festgelegt.

Neue Regelungen für verheiratete Minderjährige

Eine Ehe, die unter Verstoß der neuen Ehemündigkeitsbestimmung im Alter zwischen 16 und 18 Jahren geschlossen wurde, soll künftig in der Regel durch richterliche Entscheidung aufgehoben werden. In besonderen Härtefällen kann allerdings von einer Aufhebung abgesehen werden. Das gilt auch dann, wenn der minderjährige Ehegatte zwischenzeitlich volljährig geworden ist und die Ehe bestätigt.

Hatte einer der Ehegatten zum Zeitpunkt der Heirat das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet, ist die Ehe nach dem Gesetz automatisch unwirksam. Sie braucht nicht erst in einem gerichtlichen Verfahren aufgehoben werden. Diese Grundsätze gelten auch, wenn die Ehen nach ausländischem Recht wirksam geschlossen wurden. Für Altfälle gibt es Übergangsvorschriften.

 

Nach dem Gesetz müssen die Jugendämter minderjährige unbegleitete Flüchtlinge in Obhut nehmen, auch wenn diese verheiratet sind. Damit wird die bereits verbreitete Praxis der Jugendämter bestätigt und gestärkt. Das Jugendamt prüft nach der Inobhutnahme, welche Schutzmaßnahmen erforderlich sind - insbesondere, ob der Minderjährige von seinem Ehegatten getrennt werden muss.

Wer als Minderjähriger geheiratet hat, soll infolge der Unwirksamkeit oder Aufhebung der Ehe keine asyl- und aufenthaltsrechtliche Vor- oder Nachteile haben. Zu diesem Zweck regelt das Gesetz entsprechende Änderungen im Asyl- und Aufenthaltsrecht

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