Eine vorzeitige Eheschließung mit dem Einverständnis der Eltern ist in Deutschland nicht mehr möglich. Das Alter der sogenannten Ehemündigkeit ist im Interesse des Kindeswohls auf 18 Jahre festgelegt. Eheschließungen sind also nur noch möglich, wenn beide Heiratswillige volljährig sind, also mindestens 18 Jahre alt sind.
Weitere Informationen finden Sie unter:
https://www.bundesregierung.de/Content/DE/Artikel/2017/04/2017-04-05-verbot-kinderehen.html