Bei bestehendem Anspruch auf Leistungen zum Lebensunterhalt (Sozialhilfe) besteht ebenfalls die Möglichkeit nach §27 SGB XII Bekleidungshilfe in Anspruch zu nehmen. Ansprechpartner ist das Sozialamt.
Viele caritative Einrichtungen und Kirchengemeinden haben sogenannte Kleiderkammern, die auch Kinderkleidung second-hand anbieten.