Hat Ihr Kind Anspruch auf Leistungen aus dem Bildung- und Teilhabepaket (http://www.bmas.de/DE/Themen/Arbeitsmarkt/Grundsicherung/Leistungen-zur-Sicherung-des-Lebensunterhalts/Bildungspaket/leistungen-bildungspaket.html) bekommen Sie einen Zuschuss für das gemeinsame Mittagessen in der Schule oder das Mittagessen ist kostenlos.
Die besonderen Regelungen vor Ort erfragen Sie bitte in der Schule Ihres Kindes.