Die Regelung zur Beurlaubung an religiösen Feiertagen findet sich hier (unter §7): http://apps.thueringen.de/de/publikationen/pic/pubdownload1245.pdf
In Thüringen ist die Schulbefreiung für religiöse Feiertage zu gewähren. Sie sollten die Beurlaubung für religiöse Feiertage bei der Schulleitung rechtzeitig beantragen.