Es gibt keine speziellen Regelungen da die Privatsphäre und insbesondere der höchstintime Lebensbereich einen besonderen Schutz genießt. Es sollte jedoch mit dem Kind/den Kindern abgeklärt werden, wie der weitere Kontakt zum wegziehenden Elternteil geregelt wird. Gerne helfen in solchen Fällen auch die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des Jugendamtes weiter:
https://www.jugendaemter.com/jugendamter-in-thuringen/