Bei einer Scheidung in Deutschland müssen die Eltern eine Vereinbarung über das Sorgerecht für das gemeinsame minderjährige Kind/die gemeinsamen minderjährigen Kinder treffen. Das Familiengericht trifft unter Beachtung des Wohls des Kindes eine Entscheidung über das Sorgerecht für das Kind und überträgt den Eltern die elterliche Sorge gemeinsam oder einem Elternteil das alleinige Sorgerecht. (Siehe dazu auch www.europa.eu/youreurope/citizens/family/children/parental-responsibility/index_de.htm)
Grundsätzlich steht den Eltern auch nach der Scheidung oder Trennung das gemeinsame Sorgerecht zu. Sie müssen daher weiterhin in Angelegenheiten gemeinsam entscheiden, die für ihr Kind von erheblicher Bedeutung sind.
Gemeinsame Entscheidungen im Rahmen des Sorgerechts werden getroffen in allen Angelegenheiten, die von erheblicher Bedeutung sind. Das sind alle Angelegenheiten, die für das weitere Leben des Kindes Auswirkungen haben oder haben können. Dazu zählen zum Beispiel:
Dagegen können Entscheidungen, die das tägliche Leben betreffen und keine Auswirkungen auf die künftige Entwicklung des Kindes haben, von dem Elternteil, bei dem sich das Kind gerade aufhält, allein getroffen werden. Zu diesen Entscheidungen zählen zum Beispiel:
Haben die Eltern bei der Ausübung des gemeinsamen Sorgerechts in einem Punkt unterschiedliche Meinungen, so schreibt ihnen das Gesetz in § 1627 BGB vor, dass sie versuchen müssen, sich zu einigen. Ist dies nicht möglich, so darf die Entscheidung nicht einfach von einem Elternteil allein getroffen werden. Vielmehr kann jeder Elternteil beim Familiengericht beantragen, dass die Entscheidung in dieser Frage ihm allein übertragen wird. Das Familiengericht entscheidet aber erst, nachdem ein Vermittlungsversuch fehlgeschlagen ist.
Bei einer Gefährdung des Kindeswohls kann einem Elternteil die elterliche Sorge auch durch eine gerichtliche Entscheidung entzogen werden.
Wenn Eltern die Verantwortung für ihr Kind nicht übernehmen können, wird das Kind unter Vormundschaft oder Ergänzungspflegschaft gestellt. Die Entscheidung hierüber trifft das Familiengericht. Der Vormund ist der rechtliche Vertreter anstelle der Eltern
und soll für das Wohlergehen des Kindes sorgen. Wenn den Eltern nur ein Teil ihrer elterlichen Verantwortung entzogen wurde, zum Beispiel Hilfen zur Erziehung zu beantragen oder darüber zu bestimmen, wo das Kind lebt, spricht man auch vom
Ergänzungspfleger. Er ist der rechtliche Vertreter nur in bestimmten Angelegenheiten; er tritt ergänzend neben die Eltern.