Wenn die Erziehungsberechtigten des anderen Kindes damit einverstanden sind, dürfen Sie das Kind mitnehmen. Sie brauchen dafür aber in jedem Fall eine Reisevollmacht der Erziehungsberechtigten des anderen Kindes. Im Ausland kann ein solches Dokument verlangt werden, um sicher zu gehen, dass das Kind Sie nicht gegen den Willen der Erziehungsberechtigten begleitet.