Beratungs- und Informationsrechte
Eltern haben ein Recht auf regelmäßige Information über grundsätzliche und aktuelle Schulfragen, auf Informationen und Beratung über den Bildungsgang und über den Leistungsstand ihres Kindes.
Recht auf Wahl der Schullaufbahn
Am Ende der Grundschule wählen die Erziehungsberechtigten nach Beratung durch die Grundschule, welche Schulform ihr Kind nach der Grundschule besuchen soll.
Mitwirkungsrechte
Eltern haben das Recht (und die Pflicht), an der schulischen Bildung und Erziehung des Kindes mitzuwirken.
Durch die Elternvertretungen werden die Eltern an der Erziehungs- und Unterrichtsarbeit der Schule beteiligt. In der Klasse haben Eltern das Recht, über wesentliche Schulfragen und die Arbeit in der Klasse informiert zu werden und sich an der Beratung und Unterstützung in wesentlichen klassenbezogenen Fragen der Erziehung und des Unterrichts zu beteiligen und z.B. darüber zu entscheiden, ob eine Klassenfahrt gemacht wird.
Im Elternbeirat einer Schule haben die Klassenelternvertreter das Recht, über alle Angelegenheiten, die die Eltern betreffen zu beraten und zu beschließen und vor der Entscheidung über Angelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung für die Unterrichts- und Erziehungsarbeit angehört zu werden bzw. eine Stellungnahme abzugeben. In der Schulkonferenz (oberstes Entscheidungsorgan der Schule)) haben die Elternvertreter das Recht, an der Entscheidung über alle die Schule betreffenden grundsätzlichen Angelegenheiten mitzuentscheiden, wie z.B. über das Schulprogramm, die Schulordnung, die Unterrichtsorganisation, das Angebot an freiwilligen Unterrichts- und Schulveranstaltungen.
In den Elterngremien auf Stadt- Kreis- oder Landesebene können Elternvertreter die Interessen aller Eltern einbringen und haben das Recht, zu bedeutsamen Schul- und Erziehungsfragen und Gesetzentwürfen Stellung zu nehmen.