Thüringen
Informationen zum Schulwesen in Thüringen in verschiedenen Sprachen erhalten Sie hier: http://apps.thueringen.de/de/publikationen/pic/pubdownload1690.pdf
Die Erziehungsberechtigten melden ihr Kind bei der Grundschule an, in deren Schulbezirk die Wohnung des Kindes liegt. Für die Anmeldung kann der Schulträger auch eine Gemeinschaftsschule vorsehen. In der Zeit vom 1. bis 8. Dezember eines jeden Jahres gibt der Schulleiter Ort und Zeit der Anmeldung zum Schulbesuch bekannt. Die Eltern melden die Kinder in der Zeit vom 10. bis 20. Dezember an. Bei der Anmeldung ist die Geburtsurkunde des Kindes vorzulegen. Eltern können ein Kind mit sonderpädagogischem Förderbedarf auch unmittelbar bei der zuständigen Förderschule anmelden (§ 119 Thüringer Schulordnung).