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Haben Sie ein Kind im Alter von 0 - 3 Jahren oder erwarten Sie ein Baby?

Die Kosten der notwendigen medizinischen und heilpädagogischen Leistungen zur Früherkennung und Frühförderung behinderter und von Behinderung bedrohter Kinder werden von den Krankenkassen und den Trägern Sozialhilfe sowie der Jugendhilfe übernommen.

Menschen mit Behinderung haben einen Rechtsanspruch auf ein sogenanntes "Persönliches Budget", das ihnen anstelle von Dienst- oder Sachleistungen ausgezahlt wird. Damit können sie selbstständig Leistungen zur Teilhabe finanzieren, die sie zur täglichen Hilfe benötigen, und somit selbstbestimmt ihr Leben gestalten. Eltern von behinderten Kindern haben ebenso einen Anspruch auf ein Persönliches Budget. Es kann etwa für Einzelfallhilfe, Sozialassistenz vom Jugendamt oder Ferienbetreuung vom Jugendamt eingesetzt werden.

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