Menschen mit Behinderung haben einen Rechtsanspruch auf ein sogenanntes "Persönliches Budget", das ihnen anstelle von Dienst- oder Sachleistungen ausgezahlt wird. Damit können sie selbstständig Leistungen zur Teilhabe finanzieren, die sie zur täglichen Hilfe benötigen, und somit selbstbestimmt ihr Leben gestalten. Eltern von behinderten Kindern haben ebenso einen Anspruch auf ein Persönliches Budget. Es kann etwa für Einzelfallhilfe, Sozialassistenz vom Jugendamt oder Ferienbetreuung vom Jugendamt eingesetzt werden.