Kindertagesstätten bieten Betreuungsangebote für Kinder mit Behinderung im Säuglings- im Kleinkind- sowie im Kindergarten- und Schulalter. Für Kinder ab drei Jahren gibt es
· Sonderkindergärten: Hier bleiben Kinder mit Behinderung unter sich. Die Zahl dieser Einrichtungen ist rückläufig, vor allem aufgrund der positiven Erfahrungen mit integrativen Angeboten.
· Integrationskindergärten: Dort spielen und lernen Kinder mit und ohne Behinderung gemeinsam.
· Einzelintegration oder integrative Gruppen in allgemeinen Kindergärten: Ein oder mehrere Kinder mit Behinderung werden zusammen mit nicht behinderten Kindern betreut. Dies ist auch in Kindertagesstätten von Eltern-Initiativen möglich.
Kinder mit Behinderung haben ein Recht auf zusätzliche Betreuung. Die Kosten trägt das Jugend- oder das Sozialamt (unterschiedliche Regelungen in den Bundesländern). Eltern müssen sich an den Kosten nicht beteiligen. Beim Besuch von integrativen Einrichtungen können von den Eltern die üblichen Beiträge erhoben werden, die auch Eltern nicht behinderter Kinder zu zahlen haben.