Mit dem Zug dürfen Kinder bereits ab dem fünften Lebensjahr alleine reisen. In öffentlichen Verkehrsmitteln (Busse, Straßenbahnen) mit sieben Jahren und mit dem Flugzeug ebenfalls ab dem fünften Lebensjahr. Für fünf bis zwölfjährige Kinder besteht die Möglichkeit als angemeldetes unbegleitetes Kind zu reisen. Ab sieben Jahren dürfen Kinder auch Flüge mit Umsteigen machen. Kinder zwischen zwei und fünf Jahren dürfen in Begleitung Ihrer Geschwister ab dem 16 Lebensjahr eine Flugreise machen.
Reist ein minderjähriges Kind nicht gemeinsam mit den Eltern, sondern allein oder mit einem anderen Erwachsenen, so braucht es eine Reisevollmacht für minderjährige Reisende, in der die Erziehungsberechtigten die Erlaubnis für die Reise erteilen. Einen Vordruck für eine Reisevollmacht für minderjährige Reisende kann im Internet heruntergeladen werden: