Wo erhalte ich Hilfe, wenn mein Kind eine Behinderung hat?
Germany - Schleswig - Holstein
Deutsch
Haben Sie ein Kind im Alter von 16 - 18 Jahren?

Für Erziehungs- und Lebenshilfe: 

Lebenshilfe Schleswig-Holstein: https://www.lebenshilfe-sh.de/de/beratung/index.php

 

Die zuständige Stelle für die Belange von Kindern und Jugendlichen mit einer Behinderung ist das Landesamt für Soziale Dienste. Ansprechpartner finden Sie hier: https://www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/LASD/Kontakt/TabModule_Zustaendigkeit/_AnsprechpartnerZusaendigkeitKreiseSchwbR.html

 

Die Beratungsstelle für inklusive Schule (BIS) informiert und berät  Eltern und Schüler in allen schulischen Belangen https://www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/IQSH/Arbeitsfelder/Foerderzentren/BIS/informationBeratung.html

Schülerinnen und Schülern mit einer geistigen oder schweren körperlichen Behinderung können unter bestimmten Voraussetzungen eine Schulbegleitung erhalten: https://www.schleswig-holstein.de/DE/Fachinhalte/I/inklusion_schulische/schulbegleitung.html

 

Die Förderung von Begabungen und Hochbegabten ist in Schleswig-Holstein zentraler Bestandteil dieses Inklusionsgedankens. So werden von der Kindertageseinrichtung über die Grundschulen bis zur Oberstufe weiterführender Schulen diverse pädagogische Maßnahmen angeboten, die dazu beitragen, dass die Lernenden ihre besonderen Potenziale entfalten können (https://www.schleswig-holstein.de/DE/Themen/B/begabtenfoerderung.html).

 

Ansprechpartner für Beratungsangebote für Eltern und Schüler mit besonderen Begabungen finden Sie hier:  https://www.schleswig-holstein.de/DE/Fachinhalte/B/begabtenfoerderung/informationberatung.html

 

Beratung für Eltern und Schülerinnen und Schüler gibt es auch beim Schulpsychologischen Dienst, https://www.schleswig-holstein.de/DE/Fachinhalte/I/inklusion_schulische/schulpsychologen.html

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