Wo erhalte ich Hilfe, wenn mein Kind behindert ist oder besondere Betreuung benötigt?
Germany - Schleswig - Holstein
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Haben Sie ein Kind im Alter von 6 - 12 Jahren

Die zuständige Stelle für die Belange von Kindern und Jugendlichen mit einer Behinderung ist das Landesamt für Soziale Dienste. Ansprechpartner finden Sie hier: https://www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/LASD/Kontakt/TabModule_Zustaendigkeit/_AnsprechpartnerZusaendigkeitKreiseSchwbR.html

 

Hilfe erhalten Sie auch bei den örtlichen Jugendämtern und Gesundheitsämtern.

Jugendämter in Schleswig-Holstein: Jugendämter in Schleswig-Holstein: (PDF 19KB, Datei ist nicht barrierefrei)

 

Für Erziehungs- und Lebenshilfe:

Lebenshilfe Schleswig-Holstein: https://www.lebenshilfe-sh.de/de/beratung/index.php

 

Allgemeine Informationen:

https://www.elternimnetz.de/kinder/sorgenkinder/hilfen.php

http://www.intakt.info/bietet-informationen-und-kontakte-fuer-eltern-mit-behindertem-kind/

 

Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Behindertenbeauftragten der Bundesregierung www.behindertenbeauftragte.de/DE/LS/Themen/KinderJugendlicheFamilien/Fruehfoerderung/Fruehfoerderung_node

 

Familienratgeber: www.familienratgeber.de.

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