Informationen zum Schulwesen in Schleswig-Holstein erhalten Sie hier: https://www.schleswig-holstein.de/DE/Fachinhalte/S/schulsystem/wechsel.html
Es gibt in der Mehrheit staatliche Schulen. Einige Schulen sind in kirchlicher Trägerschaft, vergeben aber die staatlich anerkannten Abschlüsse. Es gibt einige Privatschulen, die unterschiedlich hohe Schulgebühren verlangen (https://www.schleswig-holstein.de/DE/Themen/P/privatschulen.html).
Nach der Grundschule gibt es zwei weiterführende Schularten:
Gemeinschaftsschule
In der Gemeinschaftsschule werden Kinder von Jahrgangsstufe 5 bis 10 gemeinsam unterrichtet. Der Unterricht kann sowohl in binnendifferenzierender Form (Kinder und Jugendliche werden weitestgehend gemeinsam in einer Lerngruppe unterrichtet) als auch nach Leistungsfähigkeit und Neigung der Schülerinnen und Schüler in differenzierten Lerngruppen erfolgen. Auf der Gemeinschaftsschule können alle Abschlüsse erworben werden: der Erste allgemeinbildende Schulabschluss nach Klasse 9, der Mittlere Abschluss nach Klasse 10 und das Abitur nach Klasse 13 Jahren.
Gemeinschaftsschulen haben entweder eine eigene gymnasiale Oberstufe oder kooperieren mit anderen Gemeinschaftsschulen oder mit Gymnasien mit gymnasialer Oberstufe (https://www.schleswig-holstein.de/DE/Fachinhalte/S/schulsystem/gemeinschaftsschule.html).
Gymnasium
Das allgemeinbildende Gymnasium vermittelt Schülerinnen und Schülern eine breite und vertiefte Allgemeinbildung, die zur allgemeinen Hochschulreife führt. An den Gymnasien in Schleswig-Holstein können die Schülerinnen und Schüler nach 8 oder nach 9 Jahren das Abitur ablegen. Einige Gymnasien bieten sogar beide Optionen parallel an. Ab dem Schuljahr 2019/20 wird an den Gymnasien in Schleswig-Holstein wieder das Abitur nach 9 Jahren flächendeckend angeboten.
Am Gymnasium können folgende Abschlüsse erworben werden: Erster allgemeinbildender Schulabschluss, Mittlerer Schulabschluss (MSA) und Allgemeine Hochschulreife (Abitur).
https://www.schleswig-holstein.de/DE/Fachinhalte/S/schulsystem/allgemeine_informationen_gym.html
Berufliche Schulen
An den berufsbildenden Schulen haben junge Menschen vielfältige, aufeinander aufbauende Möglichkeiten der Berufsausbildung und die Möglichkeit verschiedene Schulabschlüsse zu erwerben. Das kann vor, während oder nach der Berufsausbildung sowie in weiteren spezialisierten Bildungsgängen geschehen.
Eine Übersicht über die berufsbildenden Schulen in Schleswig-Holstein finden Sie auf der Webseite: https://www.schleswig-holstein.de/DE/Fachinhalte/B/beruflichebildung/schularten.html
Berufliches Gymnasium
Das Berufliche Gymnasium in den Fachrichtungen Agrarwirtschaft, Ernährung, Technik, Wirtschaft sowie Gesundheit und Soziales vermittelt neben einer vertieften Allgemeinbildung auch berufliche Kompetenzen im gewählten Fachbereich und führt in einem dreijährigen Bildungsgang zum Abitur, der Allgemeinen Hochschulreife (https://www.schleswig-holstein.de/DE/Fachinhalte/B/beruflichebildung/beruflichesGymnasium.html).
Berufsschule
Junge Menschen besuchen während ihrer Berufsausbildung die Berufsschule und erlernen berufsbezogene und allgemeinbildende Kompetenzen (Duale Ausbildung).
Die Berufsschule dauert in der Regel drei Jahre. Mit Abschluss der Ausbildung und der Berufsschule erhalten die Schüler einen Abschluss in der betrieblichen Ausbildung und ein Berufsschulabschluss. In der Berufsschule können die Auszubildenden - je nach vorheriger Qualifikation - den Ersten allgemeinbildenden Schulabschluss, den Mittleren Schulabschluss oder die Fachhochschulreife erlangen.
Die Berufseingangsklassen an der Berufsschule dienen dazu, die Chancen von Jugendlichen für den Einstieg ins Berufsleben zu verbessern. Die Jugendlichen werden im Rahmen eines auf Berufsorientierung und Berufsreife ausgerichteten Coachings individuell betreut und beraten. Jugendliche ohne Schulabschluss haben die Möglichkeit, im Rahmen eines ausbildungsvorbereitenden Jahres oder einer berufsvorbereitenden Maßnahme der Agentur für Arbeit einen Schulabschluss zu erwerben.
(https://www.schleswig-holstein.de/DE/Fachinhalte/B/beruflichebildung/berufsschulen.html).
Berufsfachschule
Die Berufsfachschule vermittelt Schülerinnen und Schülern mit einem Ersten allgemeinbildenden Schulabschluss oder dem mittleren Schulabschluss berufliche Grundkenntnisse im gewählten Fachbereich oder sie führt in der gewählten Fachrichtung zu einem staatlich anerkannten Berufsabschluss.
Die Berufsfachschule dauert je nach vorheriger Qualifikation und je nach gewähltem Bildungsgang ein Jahr bis drei Jahre. In den Bildungsgängen der Berufsfachschule können unter bestimmten Voraussetzungen auch der mittlere Schulabschluss und die Fachhochschulreife erworben werden (https://www.schleswig-holstein.de/DE/Fachinhalte/B/beruflichebildung/berufsfachschule.html).
Fachoberschule
Die Fachoberschule in den Fachrichtungen Agrarwirtschaft, Ernährung und Hauswirtschaft, Gestaltung, Gesundheit und Soziales, Technik sowie Wirtschaft
führt in einem einjährigen Vollzeitunterricht oder einem entsprechend längerem Teilzeitunterricht zur Fachhochschulreife. Voraussetzungen für die Aufnahme in der Fachoberschule ist der Mittlere Schulabschluss in Verbindung mit einer abgeschlossenen einschlägigen Berufsausbildung oder einer mindestens fünfjährigen einschlägigen Berufstätigkeit (https://www.schleswig-holstein.de/DE/Fachinhalte/B/beruflichebildung/fachoberschule.html)
Berufsoberschule
Die Berufsoberschule führt in einem zweijährigen vollzeitschulischen Bildungsgang zur fachgebundenen Hochschulreife. Mit zusätzlichem Unterricht und Prüfung und bei Nachweis der notwendigen Kenntnisse in einer zweiten Fremdsprache kann auch die allgemeine Hochschulreife erworben werden. Voraussetzung für die Aufnahme an einer Berufsoberschule ist der Mittlere Schulabschluss und eine abgeschlossene einschlägige mindestens zweijährige Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf oder eine fünfjährige einschlägige Berufstätigkeit (https://www.schleswig-holstein.de/DE/Fachinhalte/B/beruflichebildung/berufsoberschule.html).