Welche Behörde ist verantwortlich/zuständig Kinder/Jugendliche zu schützen?
Germany - Schleswig - Holstein
Deutsch
Haben Sie ein Kind im Alter von 16 - 18 Jahren?

Erster Ansprechpartner bei akuter Gefahr ist die Polizeibehörde (Rufnummer 110). Das Jugendamt mit dem ASD (Allgemeinen Sozialen Dienst) ist Ansprechpartner bei einer möglichen Gefährdung des Kindeswohls durch Vernachlässigung oder Misshandlung.

 

Jugendämter in Schleswig-Holstein: Jugendämter in Schleswig-Holstein: (PDF 19KB, Datei ist nicht barrierefrei)


Kinderschutzzentren Schleswig-Holstein: https://www.schleswig-holstein.de/DE/Fachinhalte/K/kinderschutz/Rat_und_Hilfe.html

 

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