Gibt es (finanzielle) Unterstützung bei den Transportkosten zwischen zu Hause und der Schule (für den Schulweg)?
Germany - Schleswig - Holstein
Deutsch
Haben Sie ein Kind im Alter von 6 - 12 Jahren

Im Schleswig-Holstein übernimmt der Schulträger die Beförderungskosten, die notwendig durch den Besuch der Grundschule oder notwendig durch den Besuch von Förderschulen entstehen. Die notwendigen Beförderungskosten, die infolge der Behinderung von Schülern entstehen, die eine Regelschule besuchen, werden auch übernommen (§ 43 Abs. 3 Gesetz zur Ordnung des Schulwesens im Schleswig-Holstein).

Eine Schülerbeförderung ist notwendig, wenn der tägliche Weg zur Schule und zurück mehr als 4 km beträgt. Bei einem kürzeren Schulweg kann die Schulaufsichtsbehörde eine Schülerbeförderung als notwendig anerkennen, wenn der Schulweg für die Schüler besonders schwierig und gefahrvoll ist. Dabei ist das Alter der Schüler, die Beschaffenheit des Schulweges, die Gefährdung durch den Straßenverkehr, bei Schülern der Förderschulen auch deren körperliche und geistige Behinderung zu berücksichtigen.

 

Wenn Ihr Kind Anspruch auf Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket hat, werden die Kosten für die Schülerbeförderung zwischen Wohnort und Schule übernommen.

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