Es gibt in der Mehrheit staatliche Schulen. Einige Schulen sind in kirchlicher Trägerschaft, vergeben aber die staatlich anerkannten Abschlüsse. Es gibt einige Privatschulen, die unterschiedlich hohe Schulgebühren verlangen (https://www.schleswig-holstein.de/DE/Themen/P/privatschulen.html).
Nach der Grundschule gibt es zwei weiterführende Schularten:
Gemeinschaftsschule
In der Gemeinschaftsschule werden Kinder von Jahrgangsstufe 5 bis 10 gemeinsam unterrichtet. Der Unterricht kann sowohl in binnendifferenzierender Form (Kinder und Jugendliche werden weitestgehend gemeinsam in einer Lerngruppe unterrichtet) als auch nach Leistungsfähigkeit und Neigung der Schülerinnen und Schüler in differenzierten Lerngruppen erfolgen. Auf der Gemeinschaftsschule können alle Abschlüsse erworben werden: der Erste allgemeinbildende Schulabschluss nach Klasse 9, der Mittlere Abschluss nach Klasse 10 und das Abitur nach Klasse 13 Jahren.
Gemeinschaftsschulen haben entweder eine eigene gymnasiale Oberstufe oder kooperieren mit anderen Gemeinschaftsschulen oder mit Gymnasien mit gymnasialer Oberstufe (https://www.schleswig-holstein.de/DE/Fachinhalte/S/schulsystem/gemeinschaftsschule.html).
Gymnasium
Das allgemeinbildende Gymnasium vermittelt Schülerinnen und Schülern eine breite und vertiefte Allgemeinbildung, die zur allgemeinen Hochschulreife führt. An den Gymnasien in Schleswig-Holstein können die Schülerinnen und Schüler nach 8 oder nach 9 Jahren das Abitur ablegen. Einige Gymnasien bieten sogar beide Optionen parallel an. Ab dem Schuljahr 2019/20 wird an den Gymnasien in Schleswig-Holstein wieder das Abitur nach 9 Jahren flächendeckend angeboten.
Am Gymnasium können folgende Abschlüsse erworben werden: Erster allgemeinbildender Schulabschluss, Mittlerer Schulabschluss (MSA) und Allgemeine Hochschulreife (Abitur).
https://www.schleswig-holstein.de/DE/Fachinhalte/S/schulsystem/allgemeine_informationen_gym.html
Informationen zu den beruflichen Schulen finden Sie in der Altersgruppe 16-18.