Welche Dokumente benötigt mein Kind für Reisen im Land?
Germany - Schleswig - Holstein
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Haben Sie ein Kind im Alter von 0 - 3 Jahren oder erwarten Sie ein Baby?

Auch wenn das Kind erst wenige Monate alt ist – oder noch jünger -, braucht es eigene Reisedokumente. Es gibt aktuell drei Möglichkeiten, dem Kind ein eigenes Reisedokument zu besorgen.
1. Kinderreisepass: Der Kinderreisepass ist das universelle Reisedokument für Kinder bis                                                                                  

   12 Jahren. Einen Kinderreisepass bekommen Sie vor Ort im Einwohnermeldeamt. Er ist                     

   nur bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres gültig
2. Normaler Reisepass für das Kind (Biometrischer europäischer Reisepass): Der normale  

   Reisepass kann unabhängig vom Alter für Kinder beantragt werden. Er ist bei einigen  

   Ländern wie z.B. bei der Einreise in die USA notwendig, da der Kinderreisepass dafür  

   nicht akzeptiert wird. Der Reisepass muss beim Einwohnermeldeamt beantragt  

   werden. Bei unter 18 Jahre alten Personen ist aber die schriftliche Zustimmung beider  

   Erziehungsberechtigten respektive eine Vollmacht des nicht anwesenden  

   Erziehungsberechtigten erforderlich.

3. Normaler Personalausweis für das Kind: Einen deutschen Personalausweis kann man  

   für Kinder ab 0 Jahre beantragen. Er gilt für alle Reisen in Länder des Schengen-

   Abkommens als gültiges Ausweisdokument. Grundsätzlich ist es aber ratsam, einen  

   Personalausweis erst für Kinder ab 16 Jahren zu beantragen.

 

Für Kinder bis 12 Jahren ist der Kinderreisepass die günstigste Lösung.

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