Kindergärten und Schulen sind nicht verpflichtet muttersprachlichen Unterricht anzubieten.
Schleswig-Holstein
In Schleswig-Holstein wird die Anwendung von Regional- und Minderheitensprachen in Kindertageseinrichtungen gefördert. Zu den Minderheitensprachen gehören in Schleswig-Holstein Dänisch, Nordfriesisch, Niederdeutsch und Romanes (Sprache der Roma). In den Kindertagesstätten wird neben dem Erlernen der deutschen Sprache auch die Entwicklung der Muttersprache und damit Mehrsprachigkeit gefördert.
Bilinguale Kindergärten in Schleswig-Holstein: http://www.fmks-online.de/bilikitas.html
Muttersprachlicher Ergänzungsunterricht oder Konsulatsunterricht wird in den Schulen in Schleswig-Holstein derzeit in den Sprachen Kroatisch, Türkisch, Tunesisch, Portugiesisch und Spanisch angeboten.
Die Schulen vor Ort können Ihnen Auskunft über das Angebot an muttersprachlichem Unterricht geben.
Eine Liste mit Schulen mit bilingualem Angebot in Schleswig-Holstein finden Sie unter: http://faecher.lernnetz.de/faecherportal/dokumente/1361454552.pdf