Kann ich die Schulart für mein Kind wählen?
Germany - Schleswig - Holstein
Deutsch
Haben Sie ein Kind im Alter von 6 - 12 Jahren

Schleswig-Holstein

Eltern haben die Wahl zwischen einer öffentlichen Schule oder einer Schule in freier Trägerschaft (Privatschule). Für die Einschulung in einer öffentlichen Schule müssen die Kinder in der örtlich zuständigen Grundschule in dem Schulbezirk angemeldet werden, in dem das Kind seinen Wohnsitz hat (https://www.schleswig-holstein.de/DE/Fachinhalte/S/schulsystem/einschulung.html).

Die Grundschulen in ihrem Schulbezirk finden Sie über den Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein, wenn Sie Ihren Ort und das Stichwort Grundschule eingeben: http://zufish.schleswig-holstein.de/

Bei den weiterführenden Schulen haben die Eltern die Wahl zwischen einer Gemeinschaftsschule oder einem Gymnasium. Eltern nehmen nach der Ausgabe des Halbjahreszeugnisses in der 4. Klasse an einem verpflichtenden Beratungsgespräch mit der Grundschule teil und erhalten eine Empfehlung für die weiterführende Schulform. Auf Basis dieser Informationen entscheiden dann die Eltern über die Schulform, die ihr Kind besuchen soll (https://www.schleswig-holstein.de/DE/Fachinhalte/S/schulsystem/anmeldung_weiterfuehrende_schule.html). 

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