In den einzelnen Fächern werden schriftliche Arbeiten (Klassenarbeiten) geschrieben. Sie dienen der Überprüfung, ob die Schüler das Lernziel erreicht haben und der Bewertung der Leistungen der Schüler. Auch eine mündliche Überprüfung der Leistungen ist möglich. Alle Leistungsfeststellungen fließen am Ende des Schuljahres in eine Gesamtleistungsbeurteilung ein. Die Beurteilung der Leistungen in den einzelnen Fächern erscheint am Ende des Schuljahres als Note im Zeugnis. Die Leistungsbeurteilung am Ende des Schuljahres entscheidet darüber, ob das Kind die nächst höhere Klasse besuchen kann oder bei herausragenden Leistungen darüber, ob das Kind auch eine Klasse überspringen kann.
Für bestimmte Schulabschlüsse müssen in der Schule Prüfungen abgelegt werden.
Schulabschlüsse im Land Schleswig-Holstein: http://za.schleswig-holstein.de/content/index.php?group=1&ugroup=0
Erster allgemeinbildender Schulabschluss
Mit der Versetzung in die zehnte Jahrgangsstufe erwerben Schülerinnen und Schüler in Schleswig-Holstein den Ersten allgemeinbildenden Schulabschluss. Ist eine Versetzung in Jahrgangsstufe 10 gefährdet, können die Schülerinnen und Schüler auf Antrag oder auf verpflichtenden Beschluss der Klassenkonferenz an der Prüfung zum Ersten allgemeinbildenden Schulabschluss in der Jahrgangsstufe 9 teilnehmen. Sie müssen dafür an einer schriftlichen Prüfung in den Fächern Deutsch, Mathematik und in der ersten Fremdsprache mit zentral gestellten Aufgaben und an bis zu zwei mündlichen Prüfungen in Fächern ihrer Wahl teilnehmen. Der Abschluss wird zuerkannt, wenn nicht mehr als eine Endnote schlechter als ausreichend ist und keine Endnote ungenügend erteilt wird.
Mittlerer Schulabschluss
Schülerinnen und Schüler der Gemeinschaftsschule nehmen in der Jahrgangsstufe 10 an einer Prüfung zum Erwerb des Mittleren Schulabschlusses teil. Die Prüfung besteht aus einer schriftlichen Prüfung in den Fächern Deutsch, Mathematik und in der ersten Fremdsprache mit zentral gestellten Aufgaben und an bis zu zwei mündlichen Prüfungen in Fächern eigener Wahl teilnehmen.
Wenn die Leistungen im Abschluss, bezogen auf die Anforderungsebene zum Erwerb des Mittleren Schulabschlusses, in nicht mehr als einem Fach schlechter als befriedigend sind und kein Fach mit mangelhaft oder ungenügend benotet wurde, ist die Prüfung bestanden und die Schülerin oder der Schüler wird in die Oberstufe versetzt.
Schülerinnen und Schüler des Gymnasiums erwerben mit der Versetzung in die Gymnasiale Oberstufe (elfte Jahrgangsstufe) den Mittleren Schulabschluss ohne Prüfung.
Abitur
Das Abitur (die allgemeine Hochschulreife) wird durch Unterrichtsleistungen im Verlauf der Qualifikationsphase und die Prüfungsleistungen in der Abiturprüfung erworben. Die Abiturprüfung besteht aus vier Prüfungen: Drei schriftlichen Prüfungen in zwei der drei Kernfächer Deutsch, Fremdsprache oder Mathematik und dem Profil gebenden Fach und einer mündlichen Prüfung.
In den schriftlichen Prüfungsfächern werden landesweit einheitliche Prüfungsaufgaben gestellt.
Fachhochschulreife
Die Fachhochschulreife setzt sich zusammen aus einem schulischen und aus einem fachpraktischen Teil. Sie kann durch den erfolgreichen Besuch einer beruflichen Schule und Teilnahme an einer Prüfung erworben werden.
Der schulische Teil der Fachhochschulreife kann auch durch erfolgreichen Abschluss der Klasse 11 oder 12 in der gymnasialen Oberstufe erworben werden. Der fachpraktische Teil kann dann durch eine Berufsausbildung, ein mindestens einjähriges gelenktes Praktikum mit ausführlichem Praktikumszeugnis, den Nachweis einer mindestens zweijährigen Vollzeitberufstätigkeit oder den Nachweis eines freiwillig abgeleisteten sozialen bzw. ökologischen Jahres mit einem ausführlichen Zeugnis der Einsatzstelle erlangt werden.