Schleswig-Holstein
Die Erziehungsberechtigten melden ihr Kind bei der Grundschule an, in deren Schulbezirk die Wohnung des Schülers liegt. Die Grundschulen in ihrem Schulbezirk finden Sie über den Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein, wenn Sie Ihren Ort und das Stichwort Grundschule eingeben: http://zufish.schleswig-holstein.de/
Die Termine für die Anmeldungen der Schulanfänger erfahren die Eltern aus der Presse, per Post oder durch die für sie zuständige Grundschule in ihrem Wohnbezirk. Die Anmeldung muss gemeinsam mit dem Kind erfolgen. Bei der Anmeldung wird festgestellt, ob die Deutschkenntnisse des Kindes ausreichen, um erfolgreich am Unterricht teilnehmen zu können. Bei dieser Gelegenheit wird auch entschieden, ob das Kind vor der Einschulung eine besondere Sprachförderung erhält (https://www.schleswig-holstein.de/DE/Fachinhalte/S/schulsystem/einschulung.html#doc1836104bodyText3).