Die deutsche Sprache können Kinder im Kindergarten, in der Schule und im täglichen Leben oder auch in interkulturellen Begegnungsstätten lernen.
Kindergärten im Land Sachsen haben nach dem Bildungsplan für die Kindergärten den Auftrag, Kinder in der Sprachentwicklung zu unterstützen und bei Bedarf Sprachfördermaßnahmen durchzuführen (https://www.kita-bildungsserver.de/themen/sprachfoerderung/).
Schulpflichtige Kinder mit Migrationshintergrund erhalten in den Grundschulen und weiterführenden Schulen Deutschunterricht in Vorbereitungsklassen oder Vorbereitungsgruppen. Darüber hinaus wird in Sachsen das Fach „Deutsch als Zweitsprache“ als reguläres Unterrichtsfach nach einem wissenschaftlich erprobten Lehrplan durch ausgebildete Lehrkräfte unterrichtet. Dieser Unterricht, beginnend ab der Klasse 1, ist die Basis für eine gleichberechtigte Teilnahme am Regelunterricht.
Weitere Informationen, auch in verschiedenen Sprachen, finden Sie hier: https://www.schule.sachsen.de/1752.htm