Welche Schularten gibt es für Jugendliche im Alter von 16 - 18 Jahren ?
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Haben Sie ein Kind im Alter von 16 - 18 Jahren?

Informationen zum Schulwesen in Sachsen finden Sie in der Broschüre „Viele Wege zum Erfolg - Das sächsische Schulsystem“  Viele Wege zum Erfolg. Informationen in verschiedenen Sprachen erhalten Sie hier: https://www.schule.sachsen.de/1752.htm

Es gibt in der Mehrheit staatliche Schulen. Einige Schulen sind in kirchlicher Trägerschaft, vergeben aber die staatlich anerkannten Abschlüsse. Es gibt einige Privatschulen, die unterschiedlich hohe Schulgebühren verlangen.

 

Inklusion

Das sächsische Schulsystem sieht für Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf integrativen Unterricht an einer Regelschule, also Grundschule, Oberschule oder Gymnasium, oder Unterricht an einer allgemeinbildenden Förderschule vor. Die Entscheidung, ob ein Kind mit sonderpädagogischem Förderbedarf an einer allgemeinbildenden Förderschule oder integrativ an einer Regelschule unterrichtet wird, treffen die Eltern (https://www.schule.sachsen.de/14308.htm).

 

In Sachsen gibt es nach der Grundschule bei den weiterführenden Schulen der Sekundarstufe I und II zwei Schularten – Oberschulen und Gymnasien. Eine weitere Schulart sind die beruflichen Schulen.

 

Oberschule

Die Oberschule umfasst die Klassen 5 bis 9 oder 5 bis 10. Die Oberschule ist besonders auf den Übergang in berufliche Bildungswege ausgerichtet. Praktisch, handwerklich oder technisch begabte Jugendliche werden optimal gefördert. Aber auch wirtschaftlich, sprachlich oder musisch interessierte Schülerinnen und Schüler, die an einer beruflichen Schule weiter lernen wollen, erwerben an der Oberschule eine gründliche allgemeine und berufsvorbereitende (Aus-) Bildung.

An der Oberschule können nach erfolgreicher Prüfung folgende Abschlüsse erworben werden: Hauptschulabschluss nach Klassenstufe 9, Qualifizierender Hauptschulabschluss nach Klasse 9, wenn gute Noten im Rahmen des Hauptschulabschlusses erreicht werden und Realschulabschluss nach Klassenstufe 10 (https://www.schule.sachsen.de/164.htm).

 

Gymnasium

Das allgemeinbildende Gymnasium vermittelt Schülerinnen und Schülern eine breite und vertiefte Allgemeinbildung, die zur allgemeinen Hochschulreife führt. Das Gymnasium umfasst die Jahrgangsstufen 5 bis 12. Die einzelnen Gymnasien in Sachsen bieten verschiedene Profile an. In den jeweiligen Profilen werden besondere Bildungsschwerpunkte gesetzt. Bei der Schulwahl ist zu beachten, dass nicht jedes Gymnasium alle Profile anbietet. Besonders begabte Schüler haben die Möglichkeit, an spezielle Gymnasien zu wechseln.

Am Gymnasium können folgende Abschlüsse erworben werden: Hauptschulabschluss, Qualifizierender Hauptschulabschluss (bei guten Noten), Realschulabschluss und allgemeine Hochschulreife (Abitur).

https://www.schule.sachsen.de/165.htm

 

 

 

 

Berufliche Schulen

An den berufsbildenden Schulen haben junge Menschen vielfältige, aufeinander aufbauende Möglichkeiten, höhere Schulabschlüsse zu erwerben. Das kann vor, während oder nach der Berufsausbildung sowie in weiteren spezialisierten Bildungsgängen geschehen. Ausführliche Informationen finden Sie in der Broschüre „Wege zum Beruf“, auch in verschiedenen Sprachen unter https://publikationen.sachsen.de/bdb/artikel/25501

 

 

Das Berufliche Gymnasium vermittelt zusätzlich berufsbezogene Inhalte der gewählten Fachrichtung (Agrarwissenschaft, Biotechnologie, Ernährungswissenschaft, Gesundheit und Sozialwesen, Informations- und Kommunikationstechnologie, Bautechnik, Datenverarbeitungstechnik, Elektrotechnik, Maschinenbautechnik, Wirtschaftswissenschaft) und führt in einem dreijährigen Bildungsgang zum Abitur.

https://www.schule.sachsen.de/171.htm

 

 

Berufsschule

Junge Menschen besuchen während ihrer Berufsausbildung die Berufsschule und erlernen berufsbezogene und allgemeinbildende Kompetenzen. Besitzen Schüler noch keinen Hauptschulabschluss, so wird ihnen im Abschlusszeugnis der Berufsschule bestätigt, dass sie einen Bildungsstand erreicht haben, der dem Hauptschulabschluss entspricht. Der mittlere Schulabschluss wird zuerkannt, wenn ein befriedigendes Gesamtergebnis in der Kammerprüfung erzielt und im Abschlusszeugnis der Berufsschule eine Durchschnittsnote von mindestens 3,0 erreicht wurde.

https://www.schule.sachsen.de/1803.htm

 

 

Berufsfachschule

Die Berufsfachschule umfasst unterschiedliche berufliche Bildungsgänge, die sich nach dem Grad der angestrebten Qualifikation oder dem berufsqualifizierenden Abschluss unterscheiden. An den sächsischen Berufsfachschulen können landesweit anerkannte Berufsabschlüsse im sozialen Bereich sowie im Bereich Gesundheit und Pflege erworben werden. Unter bestimmten Bedingungen kann an der Berufsfachschule auch der mittlere Schulabschluss erworben werden.

https://www.schule.sachsen.de/1802.htm

 

 

An Fachoberschulen können junge Menschen nach der zehnten Klasse oder junge Menschen, die bereits über eine abgeschlossene Berufsausbildung verfügen, die Fachhochschulreife erwerben, die zum Studium an einer Fachhochschule berechtigt. Es werden folgende Fachrichtungen angeboten: Agrarwirtschaft, Bio- und Umwelttechnologie, Gestaltung, Gesundheit und Soziales, Technik, Wirtschaft und Verwaltung.

https://www.schule.sachsen.de/387.htm

 

Auch in der beruflichen Weiterbildung können junge Menschen an Fachschulen (mindestens zweijährige Form) die Fachhochschulreife erlangen. https://www.schule.sachsen.de/169.htm

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