Was sind meine Rechte die Schulbildung meines Kindes betreffend?
Germany - Sachsen
Deutsch
Haben Sie ein Kind im Alter von 3 - 6 Jahren

Sowohl im Kindergarten als auch in der Schule haben Eltern folgende Rechte:

Beratungs- und Informationsrechte

Eltern haben ein Recht auf regelmäßige Information über grundsätzliche und aktuelle Fragen in Kindergarten und Schule, auf Informationen und Beratung über die Lernentwicklung ihres Kindes.

Mitwirkungsrechte

Eltern haben das Recht (und die Pflicht), an der vorschulischen und schulischen Bildung und Erziehung des Kindes mitzuwirken. 

Durch die Elternvertretungen werden die Eltern an der Erziehungs- und Unterrichtsarbeit beteiligt. 

In den Elterngremien auf Stadt- Kreis- oder Landesebene können Elternvertreter die Interessen aller Eltern einbringen und haben das Recht, in wesentlichen Angelegenheiten informiert und angehört zu werden. 

 

Informationen zur Elternmitwirkung in den Kindertageseinrichtungen in Sachsen finden Sie in § 6 Gesetz über Kindertageseinrichtungen: https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/1079-Gesetz-ueber-Kindertageseinrichtungen#p6

und Handlungsleitfaden Eltern mit Wirkung- Wie ein Elternrat funktionieren kann

 

Informationen zur Elternmitwirkung in der Schule in Sachsen finden Sie hier: Sächsisches Schulgesetz https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/4192-Saechsisches-Schulgesetz#vwv2 und https://www.bildung.sachsen.de/3361.htm

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