Es gibt in jedem Bundesland unterschiedliche Regelungen darüber, wann die Schulpflicht endet bzw. wann ein Schüler auf Antrag von der Schulbehörde vorzeitig von der Schulpflicht entlassen werden kann.
In Sachsen dauert die Vollzeitschulpflicht neun Jahre. Während dieser Zeit müssen die Schüler eine Vollzeitschule besuchen. Nach Erfüllung der Vollzeitschulpflicht beginnt die Berufsschulpflicht bis zum Ende des Berufsausbildungsverhältnisses. Sie dauert in der Regel drei Jahre.