Im Sachsen übernehmen die Landkreise und Kreisfreien Städte, in deren Gebiet sich die Schule befindet, die Schülerbeförderung. Die Schülerbeförderung kann grundsätzlich mit den unterschiedlichsten Verkehrsmitteln erfolgen. Überwiegend wird die Schülerbeförderung im Linienverkehr durchgeführt. Insbesondere für behinderte Schüler werden Spezialfahrzeuge eingesetzt. Für Fragen nach Art und Umfang der Schülerbeförderung, Erstattungsregelungen und die Erhebung und die Höhe des Eigenanteils der Schüler oder der Eltern sind Landratsämter und die Stadtverwaltungen der Kreisfreien Städte, in deren Gebiet sich die jeweils besuchte Schule befindet, zuständig (https://www.schule.sachsen.de/1749.htm).
Wenn Ihr Kind Anspruch auf Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket hat, werden die Kosten für die Schülerbeförderung zwischen Wohnort und Schule übernommen.