Welche Schularten gibt es für Kinder im Alter von 6 -12 Jahren ?
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Haben Sie ein Kind im Alter von 6 - 12 Jahren

Für die Bildungspolitik sind in Deutschland in erster Linie die Bundesländer zuständig. Sie haben die sogenannte Kulturhoheit, so dass die Landesregierungen weitgehend selbstständig entscheiden können, wie sie ihre Bildungssysteme ausgestalten. Daher sind die Bezeichnungen für die Schularten im allgemeinbildenden Schulwesens sehr unterschiedlich. Weitere Informationen erhalten Sie auch auf der Webseite der Kultusministerkonferenz: https://www.kmk.org/themen/allgemeinbildende-schulen/bildungswege-und-abschluesse.html

 

Bundesland Sachsen

Informationen zum Schulwesen in Sachsen in verschiedenen Sprachen erhalten Sie hier: https://www.schule.sachsen.de/1752.htm

 

Inklusion

Das sächsische Schulsystem sieht für Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf integrativen Unterricht an einer Regelschule, also Grundschule, Oberschule oder Gymnasium, oder Unterricht an einer allgemeinbildenden Förderschule vor. Die Entscheidung, ob ein Kind mit sonderpädagogischem Förderbedarf an einer allgemeinbildenden Förderschule oder integrativ an einer Regelschule unterrichtet wird, treffen die Eltern (https://www.schule.sachsen.de/14308.htm).

 

Grundschule (Primarschule)    

Die Grundschule umfasst die Jahrgangsstufen 1 bis 4, vermittelt eine grundlegende Bildung. Kinder besuchen die Grundschule in der Regel im Alter von 6 – 10 Jahren.

https://www.schule.sachsen.de/163.htm

 

Nach der Grundschule gibt es zwei weiterführende Schularten:

 

Oberschule

Die Oberschule umfasst die Klassen 5 bis 9 oder 5 bis 10. Die Oberschule ist besonders auf den Übergang in berufliche Bildungswege ausgerichtet. Praktisch, handwerklich oder technisch begabte Jugendliche werden optimal gefördert. Aber auch wirtschaftlich, sprachlich oder musisch interessierte Schülerinnen und Schüler, die an einer beruflichen Schule weiter lernen wollen, erwerben an der Oberschule eine gründliche allgemeine und berufsvorbereitende (Aus-) Bildung.

An der Oberschule können nach erfolgreicher Prüfung folgende Abschlüsse erworben werden: Hauptschulabschluss nach Klassenstufe 9, Qualifizierender Hauptschulabschluss nach Klasse 9, wenn gute Noten im Rahmen des Hauptschulabschlusses erreicht werden und Realschulabschluss nach Klassenstufe 10 (https://www.schule.sachsen.de/164.htm).

 

Gymnasium

Das allgemeinbildende Gymnasium vermittelt Schülerinnen und Schülern eine breite und vertiefte Allgemeinbildung, die zur allgemeinen Hochschulreife führt. Das Gymnasium umfasst die Jahrgangsstufen 5 bis 12. Die einzelnen Gymnasien in Sachsen bieten verschiedene Profile an. In den jeweiligen Profilen werden besondere Bildungsschwerpunkte gesetzt. Bei der Schulwahl ist zu beachten, dass nicht jedes Gymnasium alle Profile anbietet. Besonders begabte Schüler haben die Möglichkeit, an spezielle Gymnasien zu wechseln.

Am Gymnasium können folgende Abschlüsse erworben werden: Hauptschulabschluss, Qualifizierender Hauptschulabschluss (bei guten Noten), Realschulabschluss und allgemeine Hochschulreife (Abitur).

https://www.schule.sachsen.de/165.htm

 

 

Allgemeinbildende Förderschulen

Sind Kinder in ihren Bildungs-, Entwicklungs- und Lernmöglichkeiten so beeinträchtigt, dass sie im Unterricht der allgemeinbildenden Schulen nicht ausreichend integriert werden können, werden sie in einer Förderschule sonderpädagogisch gefördert. Förderzentren gibt es für die Förderschwerpunkte Sehen, Hören, körperliche und motorische Entwicklung, geistige Entwicklung, Sprache, Lernen, emotionale und soziale Entwicklung und kranke Schülerinnen und Schüler (https://www.schule.sachsen.de/1800.htm).

 

Ganztagsbetreuung in Schulen:

Es gibt Ganztagschulen in allen Schulformen (https://www.schule.sachsen.de/1744.htm).

 

Neben den staatlichen Schulen in Sachsen gibt es auch Schulen in freier Trägerschaft (Privatschulen): https://www.schule.sachsen.de/1730.htm

 

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