Gibt es Tests/Prüfungen für Kinder im Alter von 16 - 18 Jahren, die Einfluss auf den Schulalltag /Schulischen Verlauf meines Kindes haben?
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Haben Sie ein Kind im Alter von 16 - 18 Jahren?

In den einzelnen Fächern werden schriftliche Arbeiten (Klassenarbeiten) geschrieben. Sie dienen der Überprüfung, ob die Schüler das Lernziel erreicht haben und der Bewertung der Leistungen der Schüler. Auch eine mündliche Überprüfung der Leistungen ist möglich. Alle Leistungsfeststellungen fließen am Ende des Schuljahres in eine Gesamtleistungsbeurteilung ein. Die Beurteilung der Leistungen in den einzelnen Fächern erscheint am Ende des Schuljahres als Note im Zeugnis. Die Leistungsbeurteilung am Ende des Schuljahres entscheidet darüber, ob das Kind die nächst höhere Klasse besuchen kann oder bei herausragenden Leistungen darüber, ob das Kind auch eine Klasse überspringen kann.

 

Für bestimmte Schulabschlüsse müssen in der Schule Prüfungen abgelegt werden.

 

Schulabschlüsse in Sachsen (https://amt24.sachsen.de/lebenslage/-/sbw/Schulabschluesse-5000912-lebenslage-0):

 

Erster allgemeinbildender Schulabschluss / Hauptschulabschluss

Am Ende der Jahrgangsstufe 9 können Schüler den Hauptschulabschluss erwerben. Voraussetzung ist der erfolgreiche Abschluss der Klasse 9 und die Teilnahme an der Abschlussprüfung und ein Notendurchschnitt von mindestens „ausreichend“ in allen Fächern.

Einen qualifizierten Hauptschulabschluss erhalten Schüler, wenn der Notendurchschnitt des Hauptschulabschlusses mindestens „befriedigend“ ist und sie in allen Fächern mindestens die Note „ausreichend“ bekommen haben.

Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil.

 

Mittlerer Schulabschluss

Am Ende der Klasse 10 kann der mittlere Schulabschluss/Realschulabschluss erworben werden. Für den Erwerb des mittleren Schulabschlusses ist eine Teilnahme an der Abschlussprüfung mit einem Notendurchschnitt von mindestens „ausreichend“ erforderlich.

Schülerinnen und Schüler des Gymnasiums erhalten mit der Versetzung von Klassenstufe 10 nach der Jahrgangsstufe 11 einen dem Realschulabschluss gleichgestellten mittleren Schulabschluss.

Schülern, die noch keinen Realschulabschluss haben, wird der mittlere Schulabschluss zuerkannt, wenn sie einen erfolgreichen Berufsabschluss mit einem Gesamtnotendurchschnitt von 3,0 in einem der verschiedenen Bildungsgänge der Berufsfachschule erreicht haben.

Bei einer dualen Berufsausbildung sind für die Zuerkennung des mittleren Schulabschlusses eine Durchschnittsnote aus allen Zeugnisnoten von mindestens 3,0 auf dem Abschlusszeugnis der Berufsschule sowie ein befriedigendes Gesamtergebnis in der Abschlussprüfung der praktischen Berufsausbildung erforderlich.

 

Fachhochschulreife

Die Fachhochschulreife setzt sich zusammen aus einem schulischen und aus einem fachpraktischen Teil. Sie kann durch den erfolgreichen Besuch einer beruflichen Schule und Teilnahme an einer Prüfung erworben werden.

Der schulische Teil der Fachhochschulreife kann auch durch erfolgreichen Abschluss der Klasse 11 in der Oberstufe am Gymnasium oder der Klasse 12 der gymnasialen Oberstufe einer Gesamtschule erworben werden. Der fachpraktische Teil kann dann durch eine Berufsausbildung, ein mindestens einjähriges gelenktes Praktikum mit ausführlichem Praktikumszeugnis, den Nachweis einer mindestens zweijährigen Vollzeitberufstätigkeit oder den Nachweis eines freiwillig abgeleisteten sozialen bzw. ökologischen Jahres mit einem ausführlichen Zeugnis der Einsatzstelle erlangt werden.

 

Abitur

Das Abitur (allgemeine Hochschulreife) bekommen Schülerinnen und Schüler nach erfolgreichem Besuch des Gymnasiums (nach Jahrgangsstufe 12) oder des Beruflichen Gymnasiums (nach Jahrgangsstufe 13) mit erfolgreicher Teilnahme an der Abiturprüfung.

Die Abiturprüfung besteht aus drei schriftlichen Prüfungen und zwei mündlichen Prüfungen.

 

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