Erhält mein Kind alle Vorschul- / Schulausrüstung, Unterlagen, Arbeitsmaterialien kostenlos oder muss ich diese kaufen?
Germany - Sachsen
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Haben Sie ein Kind im Alter von 3 - 6 Jahren

In Sachsen werden den Schülerinnen und Schülern die notwendigen Lernmittel grundsätzlich leihweise kostenfrei überlassen, sofern sie nicht von den Eltern oder den Schülern selbst beschafft werden (§ 38 Sächsisches Schulgesetz). 

Die Lernmittelfreiheit erstreckt sich auch auf Taschenrechner, sofern diese über eine spezifische Funktionalität verfügen, die über das für den privaten Gebrauch übliche Maß hinausgeht und deren Verwendung nach den jeweiligen Lehrplänen und Prüfungsordnungen der einzelnen Schularten verbindlich vorgeschrieben ist (https://www.schule.sachsen.de/18935.htm).

 

Die Grundausstattung mit persönlichem Schulbedarf für den Schulbesuch (Schultasche, Federmappe, Hefte, Stifte, Malkasten, Sportschuhe usw.) müssen Eltern in Deutschland selbst bezahlen. Weitere Kosten sind das Mittagessen in Höhe von 3 bis 4 Euro täglich. Die Früh- oder Spätbetreuung im Kindergarten und vor oder nach der regulären Schulzeit ist kostenpflichtig. Für die Schülerbeförderung können Fahrtkosten anfallen. Ausflüge, Theaterbesuche und Klassenfahrten müssen von den Eltern bezahlt werden.

Sozial schwache Familien können Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket beantragen. Sie erhalten dann einen Zuschuss zum Mittagessen in der Schule oder für die Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf. Die Kosten für ein- oder mehrtägige Ausflüge werden übernommen.

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