Wie ist das vorgeschriebene Eintrittsalter in Schule bzw. Kindergarten?
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Haben Sie ein Kind im Alter von 0 - 3 Jahren oder erwarten Sie ein Baby?

Kindergarten

Jedes Kind hat ab dem ersten Lebensjahr bis zum Schulalter hat einen Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz. Es ist aber allein die Entscheidung der Eltern, ob das Kind eine Kita besuchen soll oder nicht. Es besteht in Deutschland keine Kindergartenpflicht.

 

Schule

Wann ein Kind frühestens die Schule besuchen kann oder muss, ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Nach den gesetzlichen Bestimmungen der Länder werden alle Kinder schulpflichtig, die bis zu einem bestimmten Stichtag sechs Jahre alt werden. Die konkreten Regelungen zum Zeitpunkt des Eintritts der Schulpflicht unterscheiden sich in den einzelnen Bundesländern.

 

In Sachsen werden alle Kinder schulpflichtig, die bis einschließlich 30. Juni das sechste Lebensjahr vollenden haben. Als schulpflichtig gelten auch Kinder, die bis zum 30. September des laufenden Kalenderjahres das sechste Lebensjahr vollendet haben und von den Eltern in der Schule angemeldet wurden.

 

Kinder, die erst nach dem jeweils festgelegten Stichtag für die Einschulung sechs Jahre alt werden, können auf Antrag der Eltern vorzeitig in die Schule aufgenommen werden. Zu klären ist, ob das Kind schulreif ist, d.h. ob es in seiner körperlichen und intellektuellen Entwicklung sowie seiner psychischen Belastbarkeit und Sozialkompetenz so weit ist, dass es vorzeitig am Unterreicht der Grundschule teilnehmen kann (Schulreifetest).

Ist das Kind trotz des Alters von sechs Jahren nicht schulreif, kann es für ein Jahr zurückgestellt werden.

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