In Sachsen besteht grundsätzlich eine Lernmittelfreiheit. Den Schülerinnen und Schülern werden die Lernmittel unentgeltlich überlassen. Ausnahmen bestehen für Arbeitshefte, in die die Kinder hineinschreiben und die daher anders als Schulbücher nicht wiederverwendet werden können. Die Lernmittelfreiheit erstreckt sich auch auf Taschenrechner, sofern diese über eine spezifische Funktionalität verfügen, die über das für den privaten Gebrauch übliche Maß hinausgeht und deren Verwendung nach den jeweiligen Lehrplänen und Prüfungsordnungen der einzelnen Schularten verbindlich vorgeschrieben ist.
https://www.schule.sachsen.de/18935.htm
Die Grundausstattung mit persönlichem Schulbedarf für den Schulbesuch (Schultasche, Federmappe, Hefte, Stifte, Malkasten, Sportschuhe usw.) müssen Eltern in Deutschland selbst bezahlen. Weitere Kosten sind das Mittagessen in Höhe von 3 bis 4 Euro täglich. Die Früh- oder Spätbetreuung im Kindergarten und vor oder nach der regulären Schulzeit ist kostenpflichtig. Für die Schülerbeförderung können Fahrtkosten anfallen. Ausflüge, Theaterbesuche und Klassenfahrten müssen von den Eltern bezahlt werden.
Sozial schwache Familien können Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket beantragen. Sie erhalten dann einen Zuschuss zum Mittagessen in der Schule oder für die Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf. Die Kosten für ein- oder mehrtägige Ausflüge werden übernommen.