Die Klassenlehrerin oder der Klassenlehrer Ihres Kindes ist in diesem Fall die erste Ansprechpartnerin oder der erste Ansprechpartner. Eltern sollten gemeinsam mit der Schule überlegen, welche Hilfen angeboten werden können, welche Maßnahmen sinnvoll sind.
Unterstützung gibt es in Sachsen auch beim Schulpsychologischen Dienst (https://www.bildung.sachsen.de/1278.htm).
Schüler aus Familien, die Hilfe zum Lebensunterhalt bekommen, können Leistungen für die Lernförderung aus dem Bildungs- und Teilhabepaket bekommen (https://amt24.sachsen.de/leistung/-/sbw/Bildungspaket+Leistungen+fuer+Bildung+und+Teilhabe+beantragen+Empfaenger+von+Arbeitslosengeld+II+und+Sozialgeld-6000905-leistung-0).