Kontakt- und Beratungsstellen für Menschen mit Behinderung in Sachsen: https://www.behindern.verhindern.sachsen.de/verschiedene-kontaktstellen-in-sachsen.html
Zuständig für die Feststellung eines sonderpädagogischen Förderbedarfs ist das Landesamt für Schule und Bildung https://amt24.sachsen.de/web/guest/leistung/-/sbw/Sonderpaedagogischen+Foerderbedarf+feststellen-6000483-leistung-0
Standorte finden Sie hier: https://www.lasub.smk.sachsen.de/standorte-3948.html
Ansprechpartner für Eltern und Schüler in den Schulen sind speziell ausgebildete Beratungslehrer an den Schulen https://www.bildung.sachsen.de/13361.htm sowie der schulpsychologische Dienst (https://www.bildung.sachsen.de/1278.htm).
Die Förderung von begabten und hochbegabten Schülern ist in Sachsen im Schulgesetz verankert. Es gibt ein System für die Förderung an Grundschulen und Gymnasien (https://www3.sachsen.schule/bzb/begabtenfoerderung-in-sachsen/einordnung/).
Ansprechpartner für Eltern und Schüler mit besonderen Begabungen ist die Beratungsstelle zur Begabtenförderung (BzB): https://www3.sachsen.schule/bzb/begabtenfoerderung-in-sachsen/beratungsstelle-zur-begabtenfoerderung-bzb/